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Datum: 21.12.2023

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Reinfeld (Holstein) vom 20.10.2015 (9. Nachtrag)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.10.2023 (GVOBl. Schl.-H. S.514) und der §§ 1, 2, 6, 8 und 9 a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005, S. 27) zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBl. S. 564), sowie § 15 der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Reinfeld (Holstein) vom 20.10.2015 wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2023 folgende Satzung erlassen:

Artikel I

§ 12 (1) Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

Die Berechnungseinheit der Benutzungsgebühr A ist der Kubikmeter Abwasser, sie beträgt je cbm Abwasser 3,38 Euro.

Artikel II

§ 16 (2) erhält folgende neue Fassung:

(2) Entstandene Gebührenansprüche aus den Benutzungsgebühren A und C werden jährlich nach Ablauf des Erhebungszeitraumes (Kalenderjahr) abgerechnet. Gebührennachzahlungen sind 14 Tage nach Bekanntgabe des Abrechnungsbescheides fällig. Überzahlungen werden innerhalb der gleichen Frist erstattet.

Artikel III

§ 16 (4) erhält folgende neue Fassung:

(4) Endet die Gebührenpflicht im Laufe eines Kalenderjahres, so erfolgt die Endabrechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühren A und C innerhalb eines Monats nach durchgeführter Ablesung des Wasserzählers. Gebührennachzahlungen sind 14 Tage nach Bekanntgabe des Abrechnungsbescheides fällig. Überzahlungen werden innerhalb der gleichen Frist erstattet.

Artikel IV

Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.


Reinfeld (Holstein), den 21.12.2023


Bürgermeister